Neue Verordnung zur Corona-Krise

Mit der Verordnung zur Beschränkung von sozialen Kontakten und des Betriebes von Einrichtungen und von Angeboten aufgrund der Corona-Pandemie vom 02.11.2020 hat das Land Hessen aktuell weitreichende Änderungen erlassen.

Hiervon betroffen sind auch kommunalpolitische Schulungen und Veranstaltungen unseres Bildungswerks. Daher gelten ab dem 02.11.2020 für alle Mitgliedsverbände folgende Ergänzung zu den bereits bestehenden Reglungen nach der oben genannten Verordnung: 

  1. Für jede Bildungsveranstaltung ist bei der Anmeldung ein genehmigtes Hygienekonzept des jeweiligen Gesundheitsamtes der Kreise/Stadt mit der Anmeldung einzureichen.
  2. Wo immer möglich auf Online-Veranstaltung zurückzugreifen (Ansprechpartner Herr Jürgen Reitz).
  3. Die maximale Teilnehmerzahl bei Präsenzveranstaltungen wird auf 25 zuzüglich eines Referenten festgelegt. Die Teilnehmerzahl bei Online-Veranstaltungen auf max. 20 Personen zuzüglich eines Referenten und eines Moderators (der Moderator wird durch das Bildungswerk gestellt).

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