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Bildungsveranstaltungen sollten bis spätestens 25. November 2020 angemeldet werden. Die Durchführung muss spätestens am 10. Dezember 2020 abgeschlossen sein. Die Abrechnung muss bis zum 15. Dezember in der Geschäftsstelle vorliegen, ansonsten kann keine Zahlung mehr erfolgen.
Ab den 15.07.2020 können wieder Präsenz-Bildungsveranstaltungen durchgeführt werden. VIDEO- Veranstaltungen können weiterhin mit max. 20 Personen durchgeführt werden.
Nach Informationen des Hessischen Innenministeriums dürfen alle privaten und öffentlichen Bildungsveranstaltungen wegen „CORONA“ nicht mehr durchgeführt werden. Alle angemeldeten Bildungsveranstaltungen bis zum 30.04.2020 werden hiermit ausgesetzt. Sollten Sie diese jedoch durchführen, sind sie von unserer Seite aus nicht förderungswürdig.